„Schlumpf-Spray“ gegen Vergewaltiger:

Mittel zur Selbstverteidigung

„Schlumpf-Spray“ gegen Vergewaltiger: Verkaufsboom in Deutschland

Mit dem sogenannten „Schlumpf-Spray“ können sich Frauen gegen potenzielle Angreifer wehren. Das Spray färbt Täter für mehrere Tage rot und verschafft Opfern wertvolle Zeit zur Flucht. Anders als Pfefferspray ist es in Deutschland legal – und erlebt gerade einen regelrechten Verkaufsboom.

Schlüssel zwischen die Finger klemmen, Standort mit Freunden teilen oder nur in Gruppen unterwegs sein – viele Frauen entwickeln eigene Strategien, um sich im öffentlichen Raum sicherer zu fühlen. Eine vergleichsweise neue Methode zur Selbstverteidigung erfreut sich nun wachsender Beliebtheit: das sogenannte „Smurf-Spray“, das Angreifer für mehrere Tage deutlich sichtbar rot einfärbt.

Wie das „Schlumpf-Spray“ funktioniert

Das umgangssprachlich als „Schlumpf-Spray“ bekannte Produkt enthält blaue Farbstoffe, die auf der Haut des Angreifers bis zu drei Tage lang sichtbar bleiben. Nach dem Versprühen verwandelt sich die blaue Flüssigkeit bei Kontakt mit dem Körper in eine schaumartige Substanz, vergleichbar mit Rasierschaum, wie in der Produktbeschreibung auf verschiedenen Verkaufsportalen erläutert wird.

Diese schaumige Konsistenz hat einen doppelten Effekt: Sie schränkt einerseits kurzzeitig die Sicht des Angreifers ein und verschafft dem Opfer wertvolle Sekunden zur Flucht. Andererseits bleibt der Täter durch die anhaltende Blaufärbung auch Tage nach dem Vorfall identifizierbar – ein entscheidender Vorteil bei der späteren Identifizierung durch Zeugen oder die Polizei.

Laut RTL.de besteht das Spray hauptsächlich aus unbedenklichen Lebensmittelfarben, was es zu einer vergleichsweise harmlosen, aber dennoch effektiven Alternative zu anderen Selbstverteidigungsmitteln macht.

In Deutschland legal – anders als Pfefferspray in manchen Ländern

Ein wesentlicher Vorteil des „Smurf-Sprays“ liegt in seiner rechtlichen Unbedenklichkeit. Da es keine Reizstoffe, sondern lediglich Lebensmittelfarben enthält, fällt es in Deutschland nicht unter das Waffengesetz und darf daher legal mitgeführt und verwendet werden.

Anders verhält es sich mit Pfefferspray, das in Ländern wie den Niederlanden, Dänemark und Belgien komplett verboten ist. In Deutschland ist Pfefferspray zwar erhältlich, jedoch nur, wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist oder eine PTB-Zulassung (Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt) oder eine Zulassung des Bundeskriminalamts hat. Zudem unterliegt sein Einsatz gegen Menschen strengen rechtlichen Einschränkungen und ist nur in klaren Notwehrsituationen erlaubt.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am News. Setze ein Lesezeichen auf den permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert